AGB.s


1. Allgemeines


Über die Internetseiten www.hausboot-lisbeth.de und www.hausboot-hafeninsel.de wird eine Möglichkeit angeboten, für begrenzte Zeit ein schwimmendes, an einer Steganlage festliegendes und angeschlossenes zugelassenes Sportboot (folgend „Hausboot“ genannt) zu nutzen.

Für die Ausgestaltung der Nutzungsvereinbarung gilt die Einhaltung des Mietvertrags mit dem Marinabetreiber und der dort aufgeführten Hafenordnung sowie der Einhaltung unserer AGB bzw. der in der Buchungsbestätigung mitgeteilten Vereinbarungsbedingungen.

Hausbooteigner und Betreiber der Internetseite sind gemäß Impressum: Herr Marco Eckert, Frau Sarah Mittler, Hafeninsel, 63067 Offenbach („die Anbieter“). Die telefonischen und elektronischen Kontaktmöglichkeiten sind im Impressum angegeben. Die Internetseite wird gemäß der Datenschutzrichtlinie betrieben und benutzt. Ausschließlich Buchungen, die über die o.a. Internetseite abgeschlossen werden, sind gültig und verbindlich.


1.1    COVID19

Während der Coronapandemie halten wir uns an die Vorgaben von Bund und Ländern zu den jeweils gültigen Abstands-, Beherbergungs- & Übernachtungsverordnungen. Aufgrund unserer überaus nutzerfreundlichen Stornierungsbedingungen (Punkt 4) bedarf es keiner Notwendigkeit, diese an die aktuelle Situation anzupassen.


2. Preise

Für die auf der Internetseite aufgeführten Leistungen gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung dargestellten Preise. Die gezeigten Preise sind Endverbraucherpreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Im Gesamtpreis enthalten sind Übernachtungspreis, Reinigungspauschale (enthält u.a. die Außen-, Innenreinigung sowie Reinigung von Bettwäsche und Handtüchern gemäß der angemeldeten Personenzahl), Verbrauchskosten für Wasser, Abwasser und Strom und die optionalen Kosten für Sonderleistungen (u.a. Nutzung von Kamin, SUP Bord, Fahrräder, Beiboot).

Mit Eingang einer Anzahlung/ Kaution auf das per Email kommunizierte Bankkonto (oder im individuellen Fall in bar gegen Quittung) wird der vom Nutzer der Internetseite reservierte, gewünschte Nutzungszeitraum bestätigt. Die Kaution wird bei Abreise zurückerstattet, wenn der Schlüssel persönlich zurückgegeben wird und keine durch den (Haupt-)Nutzer oder die mitreisenden Personen zu verantwortenden Schäden festgestellt werden. („Übergabe und Übernahme“).


3. Zahlungsbedingungen

Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsfristen und -raten:

> 150,00€ Anzahlung bei Buchung des Hausboots zu Übernachtungszecken binnen 8 Tagen nach Buchung     
> 300,00€ - 500,00€ Anzahlung bei Buchung des Hausboots als Eventlocation binnen 8 Tagen nach Buchung
> 100% bis spätestens zum vereinbarten Check-In Zeitpunkt („Restzahlung“)

Als Zahlungsmittel steht nur Vorab-Überweisung oder Barzahlung zur Verfügung. Zahlungen mit Kredit-/ EC- Karten sind nicht möglich. Die Kontoverbindung wird mit der Aufforderung zum Leisten der Anzahlung übermittelt.


4. Stornierung

Wird keine Anzahlung geleistet, entsteht auch keine Nutzungsvereinbarung. Der bis zum Ablauf der Anzahlungsfrist reservierte Zeitraum wird dann wieder freigegeben.

Wurde eine Anzahlung/Kaution geleistet, räumt der Anbieter dem Gast ein jederzeitiges schriftliches Rücktrittsrecht ein [also der Person, die die Anzahlung geleistet hat, unabhängig davon, ob deren Buchungsanfrage für sich oder Dritte, wie z.B. Gutschein- Empfänger, gesendet wurde, im Folgenden „Gast“ genannt]. Dabei hat der Anbieter Anspruch auf eine angemessene Aufwandsentschädigung, wenn der Zeitraum anderweitig hätte angeboten werden können.

4.1 Rücktritt durch den Gast

> Erfolgt eine Stornierung ohne triftigen Grund bis 24 Std. vor Fälligkeit der Restzahlung (Check-In Zeitpunkt), wird die bis dahin geleistete Anzahlung zurückerstattet.
> Erfolgt eine Stornierung ohne triftigen Grund nach 24 Std. vor Fälligkeit der Restzahlung (Check-In Zeitpunkt), werden 50% der bis dahin geleisteten Anzahlung zurückerstattet.
> Bei späteren Stornierungen (also nach dem vereinbarten Check-In Zeitpunkt) wird die geleistete Anzahlung als Aufwandsentschädigung als Ausgleich für den entstandenen Verwaltungsaufwand einbehalten.

4.2 Rücktritt durch den Anbieter

Sofern dem Gast ein schriftliches Rücktrittsrecht eingeräumt wurde, ist der Anbieter ebenfalls -von Fristen ungebunden- zur Ausübung des Rücktrittsrechts berechtigt, wenn beispielsweise andere Buchungsanfragen vorliegen und wenn:

> das Hausboot unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, wie z. B. der Gästezahl oder des Nutzungszwecks, gebucht werden;
> höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung einer Vereinbarung unmöglich machen;
> eine vereinbarte Anzahlung/Kaution auch nach Verstreichen einer weiteren gesetzten Nachfrist nicht geleistet wurde;
> der Anbieter begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Nutzungsleistung durch den Buchenden die Sicherheit, die Liegeplatzverlängerung oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Anbieter selbst zuzurechnen ist;
> eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt;
> der Gast fällige Forderungen zur Sicherheitsleistung ausschlägt und deshalb Zahlungsansprüche des Anbieters gefährdet erscheinen;

Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.


5. Belegung

Die maximale Belegung des Hausbootes ist bei Familienangehörigen auf 6 Übernachtungsgäste begrenzt, ansonsten auf 4 erwachsene Übernachtungsgäste. Wird das Hausboot als Eventlocation genutzt, ist die maximale Belegung auf 20 Tagesgäste begrenzt:
> Tagesgäste zählen vom Tageszeitraum 6:00 - 22:00 Uhr aufgrund der im Hafengebiet einzuhaltenden Ruhezeiten.
> Bei jeder Buchungsanfrage wird von den Anbietern geprüft, welche Form der Nutzung angefragt wird.
> Bei den Nutzungsformen wird unterschieden zwischen:
         o    das Hausboot als Urlaubs- / Übernachtungsort nutzen
         o    das Hausboot als Eventlocation nutzen   
> Bei einer Buchungsanfrage, die eine Kombination aus den beiden Nutzungsarten wünscht, muss die maximale Anzahl der Übernachtungsgäste mitgeteilt werden sowie die maximale Anzahl der zusätzlich zu erwartenden Tagesgäste.

Wegen der einzuhaltenden Vorgaben des Privatgeländes und der vorliegenden Schwimmfähigkeits-Bescheinigung des Hausboots gilt: Die Anzahl der an Bord untergebrachten Personen darf die Anzahl der in der Buchung angegebenen Personen nicht überschreiten.
Zuwiderhandlungen können eine außerordentliche und fristlose Kündigung durch den Vermieter sowie zusätzliche Nutzungsentgelte für die überzähligen Personen und Schadenersatzforderungen für erhöhte Abnutzung zur Folge haben.

Das Mitbringen von Haustieren auf das Hausboot ist untersagt. Zuwiderhandlungen können eine außerordentliche und fristlose Kündigung durch den Vermieter sowie zusätzliche Reinigungskosten zur Folge haben.

Für den Mieter wie für dessen Gäste gilt:
> Rauchen (aller Art) ist im Innenbereich des Hausboots untersagt. Zuwiderhandlungen können eine außerordentliche und fristlose Kündigung durch den Vermieter sowie zusätzliche Reinigungskosten zur Folge haben.
> Die Marina / Steganlage ist ein Privatgelände. Nur der Mieter erhält einen Schlüssel zum Betreten der Steganlage. Da es sich um eine Schließanlage handelt, hat der Mieter bei Schlüsselverlust den Schlüsselwert von 200,00€ bei Abreise zu tragen, da die Eigner einen neuen Schlüssel vom Marinabetreiber zu diesen Konditionen kaufen müssen.


6. An- und Abreise

Dem Übernachtungsgast steht das Hausboot am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist dieses bis 13:00 Uhr zu räumen. Die Übergaben und Übernahmen werden durch die Anbieter oder durch dafür beauftragte Personen durchgeführt.

Diese sind berechtigt, im Namen der Anbieter Weisungen und Auskünfte zu erteilen und Zutritt zum Hausboot zu verlangen. Bei An- und Abreisen außerhalb der genannten Zeiten erfolgt die Abstimmung durch den (Haupt-)Nutzer direkt mit den Anbietern (z.B. per Telefon). Die Kontaktmöglichkeiten sind in den Informationen, die dem (Haupt-)Nutzer vorliegen, genannt.

Bei Anreise wird eine allgemeine Einweisung z.B. zur Nutzung und zur Bedienung von Rettungsmitteln, technischer Geräte und sonstigem Inventar auf dem Hausboot durchgeführt. Auch eine gemeinsame Begehung des Hausbootes findet statt. Hier festgestellte Mängel sind sofort anzuzeigen.

Während des Aufenthalts sind die Anbieter ebenfalls die Ansprechpartner für Fragen rund um die Nutzung des Haus- und Beiboots.

Vor der Abreise wird eine Übernahme des Hausbootes und des Schlüssels durch die Anbieter oder durch dafür beauftragte Personen durchgeführt. Die Kaution wird bei Schlüsselrückgabe wieder ausbezahlt, sofern keine Gründe dagegen vorliegen.

Mit dem Verlassen des Hausbootes ist insbesondere darauf zu achten, dass die elektrischen Geräte und Einrichtungen ausgeschaltet sind. Dazu gehören außer den Küchengeräten und dem TV auch die Klimageräte sowie Beleuchtungen (insbesondere auch Außenbeleuchtungen). Die Innentüren bleiben geöffnet und gesichert, alle Außentüren sind abzuschließen.


7. Nutzungsvereinbarung

Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung auf der Internetseite. Diese Beschreibung stellt jedoch kein verbindliches Angebot auf Vermietung dar.

Der gewünschte Buchungszeitraum wird vom Nutzer der Internetseite angefragt. Auch über das Kontaktformular, e-Mailadresse oder Telefonnummer können Buchungsanfragen gestellt werden. Steht das Hausboot zu diesem Zeitraum zur Verfügung und gibt es sonst keine der Nutzung entgegenstehenden Bedingungen, erfolgt eine schriftliche Buchungsbestätigung durch die Anbieter.

Der (Haupt-)Nutzer muss sich mit erforderlichen persönlichen Daten identifizieren. Er ist Vertragspartner der Nutzungsvereinbarung. Der Vertragsabschluss steht unter aufschiebenden Bedingungen: Erst mit dem termingerechten Eingang der ausgewiesenen Anzahlung/ Kaution oder mit der Zahlung des Gesamtpreises ist die Nutzungsvereinbarung getroffen. Etwaige gewünschte Zusatzleistungen oder Vermittlungen gehören nicht automatisch zum Leistungsumfang.

Die Nutzungsvereinbarungen sind zur Erbringung von “Dienstleistungen im Bereich Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken“ und „mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum“. Sie werden zusammen mit der Eingangsbestätigung der getätigten Sicherheitsleistung (Anzahlung/Kaution) durch den Buchungsanfragenden ((Haupt-)Nutzer, Gast) vom Anbieter zugemailt.

Änderungen und Abweichungen vom beschriebenen Inhalt einzelner Leistungen nach Abschluss des Vertrages sind zulässig, wenn diese nicht erheblich sind, somit den Gesamtumfang nicht beeinträchtigen oder durch den Anbieter nicht zu verantworten sind. Der (Haupt-)Nutzer wird unverzüglich nach der Kenntniserlangung des Anbieters davon informiert.


8. Haftung und Schäden

Der (Haupt-)Nutzer haftet für alle von ihm am Nutzungsobjekt insgesamt verursachten Schäden.
Außer Vermögensschäden des Anbieters zählen dazu unter anderem auch Umweltschäden aller Art, die der (Haupt-)Nutzer zu vertreten hat. Außerdem haftet er persönlich im Falle des Schlüsselverlustes (Punkt 5). Die Haftung erstreckt sich ebenso auf solche Schäden, die von Besuchern und/oder begleitende Personen verursacht wurden. Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. Schäden sind unverzüglich, jedoch spätestens bei Abreise/Schlüsselrückgabe anzuzeigen. Das Mitnehmen von Gegenständen gilt als Diebstahl und kann in Rechnung, schlimmstenfalls zur Anzeige gebracht werden.
Entsprechend des Schadens kann die Rückgabe der bei Anreise hinterlegten Kaution ganz oder teilweise verweigert werden.

Die Gefährdungshaftung ist der Höhe nach begrenzt auf das Hundertfache des gebuchten Beherbergungspreises (mindestens 600,00€, maximal 3.500,00€) gem. §702 1 BGB, ein Einwand des Mitverschuldens ist zugelassen.


9. höhere Gewalt

Sollte durch höhere Gewalt oder beispielsweise extreme Wetterlage der Zugang zum Hausboot oder dessen Nutzung nicht möglich sein, können keine Gewährleistungsansprüche durch den Gast gestellt werden. In angemessenem und möglichen Rahmen kann eine Ersatzunterkunft vor Ort angeboten werden.


10. Salvatorische Klausel

Diese Klausel gilt für sämtliche in den AGB genannten weiteren Festlegungen und Bestimmungen, auch wenn diese Klausel dort nicht nochmals ausdrücklich genannt ist.
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder das Regelwerk insgesamt nicht berührt.

Stand: 30.01.2021